© music company Veranstaltungsservice Pietzko 2016                    AGB

AGB

music    company Veranstaltungsservice Pietzko
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig ab 01. 01. 2007 Allgemeines Nachfolgend   ist   die   Firma   Veranstaltungsservice   music   company   mit   Sitz   Datteln   als   Verkäufer   oder   Vermieter   aufgeführt. Sollten    einzelne    Regelungen    der    nachstehenden    Bedingungen    unwirksam    sein    oder    werden,    bleiben    die    übrigen Bestimmungen     sowie     die     Rechtswirksamkeit     des     Gesamtvertrages     hiervon     unberührt.     Alle     Änderungen     dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen, ansonsten haben diese keine Wirkung. Preise Die   ausgewiesenen   Preise   sind   Nettopreise   EUR   und   verstehen   sich   zzgl.   der   gesetzlichen   Mehrwertsteuer   ab   Lager   Datteln, bzw. Waltrop, später nur noch Lager genannt. Unser Angebot ist freibleibend.Preisänderungen behalten wir uns vor. Lieferung von Verkaufsprodukten Ab    Lager    auf    Rechnung    und    Gefahr    des    Empfängers.    Versandart    nach    Wahl    des    Empfängers.    Transport-    und Verpackungsschäden   müssen   sofort   der   Bahn,   der   Post   oder   dem   Spediteur   angezeigt   werden,   sonstige   Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen ab Empfangsdatum angenommen werden. Lieferung von Mietmaterial Ab Lager auf Rechnung und Haftung des Empfängers. Versicherung und Haftung für Mietmaterial Die   gemieteten   Gegenstände   sind   grundsätzlich   niemals   bei   uns   versichert.   Für   die   Versicherung   des   Vermietungsmaterials, ab   Lager   oder   Ladekante   des   Anlieferfahrzeuges   unserer   Firma,   ist   im   vollen   Umfang   (Verlust,   Beschädigung,   Vandalismus, etc.)   der   Mieter   zuständig.   Die   Kosten   gehen   zu   Lasten   des   Mieters.   Der   Mieter   haftet   auch   im   vollem   Umfang   bei   Bedienung der   gemieteten   Anlage   von   einem   unserer   Mitarbeiter.   Mehrere   Mieter   haften   als   Gesamtschuldner.   Der   Vermieter   haftet   nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Lieferfristen von Verkaufsprodukten Die   Lieferungen   erfolgen   binnen   30   Tagen.   Sollte   eine   Lieferung   in   dieser   Frist   nicht   möglich   sein,   so   ergeht   eine   gesonderte Benachrichtigung   mit   der   Bitte   um   entsprechende   Bestätigung;   vorstehende   Bestimmungen   gelten   nicht   für   Aufträge   auf Lieferung   von   Messe-   und   Produktneuheiten.   Jede   Teillieferung   gilt   als   selbständiges   Geschäft.   Wird   die   Lieferung   infolge eines   Umstandes,   den   der   Verkäufer   nicht   zu   vertreten   hat,   ganz   oder   teilweise   unmöglich,   so   ist   der   Verkäufer   berechtigt, seine Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Mietdauer Die   Mietdauer   beginnt   mit   dem   Tag,   an   dem   das   Vermietungsmaterial   das   Lager   des   Vermieter   verlässt,   und   zwar   abhängig davon,   ob   die   Anlieferung   durch   den   Vermieter,   einem   Spediteur   oder   eine   Selbstabholung   des   Mieter   erfolgt.   Die   Mietdauer wird   einzelvertraglich   vereinbart.   Sie   endet   in   jedem   Fall   aber   erst   an   dem   Tag,   an   dem   sämtliche   überlassene   Mietobjekte zurück    im    Lager    des    Vermieters    sind.    Bei    Abholung    oder    Lieferung    des    Vermieters    ist    das    Vermietungsmaterial    in zugänglichem   und   transportfähigem   Zustand   bereitzuhalten.   Kann   dies   durch   Verschulden   des   Mieters   nicht   gewährleistet werden,    verlängert    sich    die    Mietdauer    entsprechend    und    der    Mieter    hat    die    Kosten    einer    erneuten   Anfahrt    und    deren Folgekosten zu tragen. Catering und Übernachtungen Catering   und   Übernachtungen   (Einzelzimmer   mind.   3   Sterne)   sind   bei   Vermietungsaufträgen   im   vollem   Umfang   vom   Mieter und Auftraggeber   zu   stellen   und   zu   bezahlen.   Für   jeden   Tagessatz   (max.   14   Stunden   incl. An-   und Abfahrt)   jedes   Mitarbeiters müssen   min.   2   Mahlzeiten   bereitstehen,   von   der   eine   warm   sein   muss   (KEIN   FASTFOOD   UND   KEIN   LSG-CATERING), außerdem   muss   für   genügend   unalkoholische   Getränke   während   der   ganzen   Zeit   gesorgt   sein   (Tee,   Kaffee,   Wasser,   Cola, Limo,   Saft).   Sollte   dies   nicht   eingehalten   werden,   berechnen   wir   Ihnen   pro   Tag   und   Mann   oder   Frau   38.-EU   zzgl.   der gesetzlichen Mwst. für das Catering und 80.-EU zzgl. der gesetzlichen Mwst. für Übernachtungen . Zahlungsbedingungen Zahlungen   per   Vorkasse,   Barzahlung.   Werden   mit   uns   hierzu   abweichende   Zahlungsbedingungen   vereinbart,   so   bedürfen   sie unserer   schriftlichen   Bestätigung.   Der   Käufer   oder   Mieter   ist   vollautomatisch   bei   nicht   Einhaltung   der   Zahlungsziele   nach   dem 8   Überziehungstag   in   Verzug.   Bei   Zahlungsverzug   des   Käufers   oder   Mieters   ist   der   Verkäufer   berechtigt,   Verzugszinsen   mit   12 %   p.a.   über   dem   Diskontsatz   der   Deutschen   Bundesbank   zu   berechnen.   Sie   sind   höher   oder   niedriger   anzusetzen,   wenn   der Verkäufer   eine   Belastung   mit   einem   höheren   Zinssatz   oder   der   Käufer   oder   Mieter   eine   geringere   Belastung   nachweist.   Sollte der   Mieter   bei   Mieten   die   länger   als   2   Tage   dauern   mit   mehr   als   24   Stunden   in   Zahlungsverzug   geraten,   so   ist   der   Vermieter berechtigt,   ohne   Mahnung   oder   Friststellung   das   Mietmaterial   ganz   oder   teilweise   zu   demontieren   und   wieder   einzulagern   auf Kosten des Mieters. Eigentumsvorbehalt Verkäufer   und   Vermieter   behält   sich   das   Eigentum   an   sämtlichen   von   ihm   gelieferten   Waren   bis   zur   Bezahlung   seiner gesamten   Forderungen   aus   der   Geschäftsverbindung   vor.   Sollte   der   Käufer   oder   Mieter   länger   als   14 Tage   in   Verzug   kommen, behält   sich   der   Vermieter   oder   Verkäufer   das   Recht   vor   alle   Gegenstände   aus   dem   Objekt   des   Mieters   oder   Käufers   oder dritter   zu   demontieren.   Das   geht   zu   vollen   Lasten   und   Kosten   des   Mieters   oder   Käufers.   Gleichzeitig   gilt   bei   festinstallierten Gegenständen   jeglicher   Art   von   uns,   das   Außerinkraftsetzen   des   Hausrechtes   des   Mieters   oder   Käufers,   d.h.   das   auch festinstallierte   Gegenstände   demontiert   werden   dürfen   bei   Nichteinhaltung   der   Zahlungsziele.   Dies   gilt   auch   dann,   wenn   der Kaufpreis   für   bestimmte   vom   Käufer   bezeichnete   Warenlieferung   bezahlt   ist.   Bei   laufender   Rechnung   gilt   das   vorbehaltene Eigentum   als   Sicherung   für   die   Saldoforderung   des   Verkäufers,   Die   Be-   oder   Verarbeitung   von   vom   Verkäufer   gelieferten,   noch in   seinem   Eigentum   stehenden   Waren   erfolgt   im   Auftrage   des   Verkäufers,   ohne   dass   daraus   für   diesen   Verbindlichkeiten erwachsen.   Wird   die   vom   Verkäufer   gelieferte   Ware   mit   anderen   Gegenständen   vermischt   oder   verbunden,   so   tritt   der   Käufer hierdurch   seine   Eigentums-   bzw.   Miteigentumsrechte   an   dem   vermischten   Bestand   oder   an   dem   neuen   Gegenstand   an   den Verkäufer   ab.   Der   Käufer   ist   verpflichtet,   dem   Verkäufer   Zugriffe   dritter   Personen   auf   die   unter   Eigentumsvorbehalt   gelieferten Waren   unverzüglich   unter   Übersendung   eines   Pfändungsprotokolls   sowie   einer   eidesstattlichen   Versicherung   über   die   Identität des   gepfändeten   Gegenstandes   mit   der   gelieferten   Ware   anzuzeigen.   Der   Käufer   haftet   für   Kosten   und   Schäden,   die   durch derartige   Zugriffe   entstehen.   Der   Käufer   darf   die   gelieferte   Ware   und   die   aus   der   Bearbeitung   oder   Verarbeitung   entstehenden Sachen   nur   im   regelmäßigen   Geschäftsverkehr   veräußern.   Veräußert   der   Käufer   Sachen   des   Verkäufers,   solange   noch   ein Eigentumsvorbehalt   des   Verkäufers   besteht,   seinerseits   im   Ziel   weiter,   so   darf   er   die   Ware   dem   Drittkäufer   nicht   vor   der Bezahlung   aller   seiner   Verpflichtungen   gegenüber   dem   Käufer   übereignen.   Bis   dahin   bleibt   das   bisherige   Eigentum   oder Miteigentum   des   Verkäufers   gegenüber   dem   Drittkäufer   vorbehalten.   Der   Käufer   ist   verpflichtet,   die   Rechte   des   Verkäufers gegenüber   dem   Drittkäufer   in   jeder   erforderlichen   Weise   zu   wahren.   Veräußert   der   Käufer   die   gelieferte   Ware   im   Rahmen   des regelmäßigen   Geschäftsverkehrs   an   einen   Dritten   durch Abschluss   eines   Teilzahlungsvertrages,   in   welchem   der   Verkäufer   die Mithaftung    der    Finanzierungsgesellschaft    gegenüber    übernimmt,    so    kann    der    Verkäufer    den    Käufer    im    Falle    der Rückbelastung   aus   der   ihm   abgetretenen   Darlehensforderung   auch   dann   in Anspruch   nehmen,   wenn   die   Voraussetzungen   für die   Rückbelastungen   nach   den   Bedingungen   der   Finanzierungsgesellschaft   nicht   vorliegen,   Im   Falle   der   Rückbelastung   ist   der Verkäufer   berechtigt,   von   dem   mit   dem   Käufer   abgeschlossenen   Kaufvertrag   zurückzutreten.   Das   gleiche   Recht   steht   dem Verkäufer   schon   vor   der   Rückbelastung   zu,   falls   sich   die   Verhältnisse   des   Drittkäufers   (Kreditnehmer)   wesentlich   verändern. Der   Käufer   tritt   hiermit   schon   jetzt   bis   zur   völligen Tilgung   aller   Forderungen   des   Verkäufers   aus   Warenlieferungen,   die   ihm   aus Veräußerung   oder   einem   sonstigen   Rechtsgrunde   hinsichtlich   der   vom   Verkäufer   gelieferten   Ware   gegen   seinen   Abnehmer zustehenden   Forderungen   mit   ihrer   Entstehung   in   voller   Höhe   mit   dringlicher   Wirkung   und   mit   allen   Nebenrechten   im   voraus sicherungshalber   an   den   Verkäufer   ab.   Infolgedessen   ist   bis   zur   Erfüllung   sämtlicher   dem   Verkäufer   gegenüber   dem   Käufer zustehenden    Ansprüche    Verpfändung    der    Abtretung    von    Forderungen,    insbesondere    an    Finanzierungsinstitute,    ohne schriftliche   Zustimmung   des   Verkäufers   unzulässig.   Kommt   der   Käufer   mit   einem   Teil   seiner   Verpflichtung   gegenüber   dem Verkäufer   in   Verzug,   so   hat   er   die   Drittschuldner   von   der   Abtretung   in   Kenntnis   zu   setzen,   diese   aufzufordern,   Zahlung   nur noch   an   den   Verkäufer   zu   leisten,   sich   jeder   Einziehungshandlung   zu   enthalten   und   dem   Verkäufer   ein   Verzeichnis   der weiterverkauften   Ware,   für   die   noch   ein   Vorbehalt   besteht,   bzw.   der   entstehenden   Forderung   zu   übergeben.   Übersteigt   der Wert   der   dem   Verkäufer   gegebenen   Sicherungen   dessen   Lieferungsanforderungen   insgesamt   um   mehr   als   20   %,   so   ist   der Verkäufer   auf   Verlangen   des   Käufers   insoweit   zur   Rückübertragung   verpflichtet. An   dem   Erlös,   der   getrennt   aufzubewahren   ist, erwirbt   der   Verkäufer   Eigentum.   Der   Verkäufer   kann   von   dem   Käufer   im   übrigen   jederzeit   die   Bekanntgabe   des   Kunden   sowie die   Höhe   und   des   Rechtsgrundes   der   Forderungen   verlangen,   auf   die   sich   die   unter Abs.   6   vereinbarte Abtretung   bezieht.   Der Verkäufer   kann   weiterhin   verlangen,   dass   der   Käufer   die Abtretung   der   Forderung   seinen Abnehmern   bekannt   gibt,   der   Käufer hat   zu   diesem   Zweck   dem   Verkäufer   Einsichtnahme   in   seine   Bücher   und   Rechnungen   zu   gestatten.   Der   Verkäufer   hat Befugnis   zur   Einziehung   der   abgetretenen   Forderungen;   ihm   steht   das   Recht   der   Benachrichtigung   des   Schuldners   des Käufers   zu.   Der   Käufer   ist   jedoch   ermächtigt   diese   Forderungen   so   lange   für   den   Verkäufer   einzuziehen,   als   er   seinen Zahlungsverpflichtungen   diesem   gegenüber   ordnungsgemäß   nachkommt.   Der   Verkäufer   ist   berechtigt,   bei   Zahlungsverzug oder   Zahlungsschwierigkeit   sofortige   Herausgabe   der   noch   nicht   weiterverkauften   Waren   zu   verlangen.   Bis   zur   Herausgabe hat   der   Käufer   die   im   Eigentum   des   Verkäufers   stehenden   Waren   für   diesen   getrennt   von   anderen   Waren   zu   lagern,   als Eigentum   des   Verkäufers   zu   kennzeichnen,   sich   jeder   Verfügung   darüber   zu   enthalten   und   dem   Verkäufer   ein   Verzeichnis seines   Eigentums   zu   übergeben.   Der   Käufer   ist   verpflichtet,   die   Ware   gegen   Feuer   und   Diebstahlgefahr   zu   versichern   und dem   Verkäufer   auf   Verlangen   den Abschluss   der   Versicherung   nachzuweisen. Alle Ansprüche   an   den   Versicherer   aus   diesem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten hierdurch als an den Verkäufer abgetreten. Garantie von Verkaufsprodukten Wir   übernehmen   die   Gewährleistung   für   die   von   uns   gelieferten   Artikel   für   die   Dauer   eines   halben   Jahres   ab   Datum   des Lieferscheins.   Der   Garantieanspruch   erstreckt   sich   lediglich   auf   Bauteile.   Lampen,   Leuchtstoffröhren,   Pumpen,   Schalter, Blitzröhren,   etc.   sind,   entsprechend   den   Bestimmungen   des   Herstellers,   von   jeglicher   Gewährleistung   ausgenommen.   Werden Betriebs-    oder    Wartungsanweisungen    des    Verkäufers    nicht    befolgt,    Änderungen    an    den    Produkten    vorgenommen,   Teile ausgewechselt   oder   Verbrauchsmaterialien   verwendet,   die   nicht   den   Originalspezifikationen   entsprechen,   so   entfällt   jede Gewährleistung. Ersatzteil- und Reparaturversand Ersatzteile   und   Reparaturen   werden   grundsätzlich   nur   gegen   Nachnahme   versandt.   Bei   Garantiefällen   erhalten   Sie   umgehend die   entsprechende   Gutschrift,   wenn   das   defekte   Teil   bei   uns   eingetroffen   ist.   Garantievorausersatz   kann   im   Rahmen   dieser Bestimmung nicht gewährt werden. Reparatur von Verkaufs- oder Vermietungsmaterial Darf   nur   von   uns   oder   einer   von   uns   beauftragten   Firma   ausgeführt   werden.   Die   Kosten   sind   vom   Käufer   oder   Mieter   zu tragen. Haftung allgemein Für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Artikel entstehen, haften wir nicht. Verlust/Beschädigung der Mietobjekte Bei   Verlust   oder   Beschädigung   jeglicher   Art   des   Mietobjektes   hat   der   Mieter   dem   Vermieter   unverzüglich   schriftlich   hierüber Meldung   zu   machen.   Ist   der   Verlust   oder   die   Beschädigung   auf   ein   Verhalten   Dritter   zurückführen   hat   der   Mieter   darüber hinaus   eine   polizeiliche   Anzeige   zu   erstatten   und   vorzulegen.   Bei   Verlust   oder   Beschädigung   des   Vermietungsmaterials   hat der   Mieter   geldwerten   Ersatz   in   Höhe   des   Wiederbeschaffungspreises   zu   leisten.   Bis   zum   Empfang   der   Entschädigung   ist   das Vermietungsmaterial weiter zu zahlen. Haftung des Vermieters Die   vertragliche   und   deliktische   Haftung   des   Vermieters   gegenüber   dem   Mieter   wird   auf   das   gesetzlich   zulässige   Maß beschränkt.   Hiernach   haftet   der   Vermieter   für   eine   grob   fahrlässige   bzw.   vorsätzliche   Schadensverursachung   durch   ihre leitenden Arbeitskräften   oder   ihrer   Erfüllungshilfen.   Für   Folgeschäden,   die   der   Mieter   oder   eine   Dritter   infolge   der   Verzögerung der   Lieferung   oder   des   Auf-   bzw.   Abbau´s   ,   während   der   Mietdauer   notwendig   werdenden   Reparaturen   des   Verleihmaterials und   der   damit   verbundenen Ausfallzeiten   erlitten   hat,   übernimmt   der   Vermieter   keine   Haftung.   Bei   der   Verletzung   wesentlicher Vertragspflichten   (Überlassung   des   Mietobjektes)   haftet   der   Vermieter   für   jedes   schuldhafte   Verhalten.   In   diesen   Fällen   ist   die Haftung   des   Vermieters   auf   den   Ersatz   des   dem   Mieter   entstandenen   vertragstypischen   Schadens,   der   bei   Vertragsabschluß für den Vermieter voraussehbar war beschränkt. Rücktritt von einem Vermietungsauftrag Die    Kosten    für    einen    Rücktritt    von    einem    Vermietungsauftrag    trägt    der    Mieter.    21-15    Tage    vorherige    Absage    20% Auftragssumme,     14-8Tage     vorherige    Absage     70%der    Auftragssumme     und     7-0    Tage     vorherige    Absage     100%     der Auftragssumme. Kontrolle des Mietmaterials Der   Mieter   muss   dem   Vermieter   jederzeit   die   Möglichkeit   zur   Besichtigung   und   Kontrolle   des   Mietmaterials   einräumen   und   darf diese Handlung keinesfalls behindern. Besondere Bedingungen Der   Verleih   an   Dritte   ist   gestattet,   geht   aber   zu   vollen   Risiko   und   Lasten   des   unterschriebenen   Mieters.   Eine   Kaution   für Vermietungsmaterial kann jederzeit erhoben werden und ist in Bar zu hinterlassen. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für beide Teile Recklinghausen. Schlußbestimmungen Vorstehende   Zahlungs-   und   Lieferungsbedingungen   treten   mit   ihrem   Erscheinen   in   Kraft   und   -   auch   wenn   im   Einzelfall   nicht darauf   Bezug   genommen   ist   -   für   alle   Lieferungen,   es   sei   denn,   dass   hiervon   abweichende   Bedingungen   schriftlich   vereinbart worden    sind.    Anderslautende    Bedingungen    des    Käufers    oder    Mieters    bei    der    Auftragserteilung    werden    durch    diese Bedingungen   außer   Rechtswirksamkeit   gesetzt,   sofern   sie   vom   Lieferer   und   Vermieter   nicht   ausdrücklich   anerkannt   worden. Frühere    hiervon    abweichende    Lieferungs-    und    Zahlungsbedingungen    verlieren    hierdurch    ihre    Gültigkeit.    Soweit    nichts besonderes   bestimmt   ist,   gelten   neben   diesen   Lieferungsbedingungen   die   gesetzlichen   Bestimmungen.   Der   Vertrag   bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.